Kein Entzug des Sorgerechts wegen Zusammenlebens mit Sexualstraftäter

Karlsruhe (jur). Das Zusammenleben mit einem verurteilten Sexualstraftäter ist nicht automatisch ein Grund, der Mutter teilweise das Sorgerecht zu entziehen und die Tochter in ein Heim unterzubringen. Solch eine Maßnahme ist nur dann verhältnismäßig, wenn das Kind „nachhaltig gefährdet“ und mit „ziemlicher Sicherheit“ ein Schaden zu erwarten ist, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag, 8. März 2019, veröffentlichten Beschluss (Az.: XII ZB 408/18). ...

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