Keine Ausschreibung von gemeinnützigen Rettungsdiensten

Luxemburg (jur). Kommunen dürfen ihre Rettungsdienste ohne Ausschreibung an gemeinnützige Organisationen vergeben. Eine europaweite Ausschreibung ist nicht erforderlich, wenn die beauftragten Organisationen keine Gewinne erzielen, urteilte am Donnerstag, 21. März 2019, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-465/17). Im Ergebnis gilt danach Gleiches auch für „qualifizierte Krankentransporte“, nicht aber für normale Krankenfahrten. Im Streitfall geht es um die Notfallre ...

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