Keine Frist heißt nicht beliebig viel Zeit
Karlsruhe (jur). Auch wenn ein Gericht für die Begründung einer Klage keine Frist gesetzt hat, dürfen sich Anwälte hierfür nicht beliebig Zeit lassen. Eine nicht genutzte Frist von gut einem Monat kann dann durchaus angemessen sein, um das Klagebegehren als unbegründet abzuweisen, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Freitag, 8. März 2019, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: 2 BvR 93/19). Ein Anwalt, der eine Begründung für die „Monatsmitte“ angekündigt ...
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