Keine Gerichtskosten für Flüchtlinge bei Asylstreit
Leipzig (jur). Für Flüchtlinge sind Streitigkeiten nach dem Asylgesetz gerichtskostenfrei. Dies gelt für alle Instanzen – und zwar auch dann, wenn ein Verfahren wegen Formfehler als unzulässig verworfen worden ist, stellte das Bundesverwaltungsgericht in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss klar (Az.: 1 KSt 1.19). Im konkreten Fall hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem Asylrechtsstreit die Berufung nicht zugelassen. Die vom Kläger dagegen eingelegte Beschwe ...
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