Lehrer in Freistellungsphase haben keinen Anspruch auf Beförderung

Koblenz (jur). Um befördert werden zu können, müssen Hauptschullehrer auch tatsächlich aktiv in der Schule unterrichten. Befinden sie sich in der Freistellungsphase ihrer Altersteilzeit, besteht kein Beförderungsanspruch mehr, befand das Verwaltungsgericht Koblenz in zwei am Freitag, 22. März 2019, veröffentlichten Urteilen (Az.: 5 K 485/18.KO und 5 K 493/18.KO). Hintergrund des Rechtsstreits ist die rheinland-pfälzische Schulstrukturreform, bei der die Hauptschulen in dem Bundesland ab ...

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