Persönlichkeitsrechte vor Kunstfreiheit

Karlsruhe (jur). Künstler müssen ihre Gemälde auch ausstellen können. Ihre Kunstfreiheit muss bei einem Konflikt mit den Persönlichkeitsrechten dargestellter Personen nicht komplett hintenanstehen, heißt es in einem am Dienstag, 5. März 2019, in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 1738/16). Danach muss ein porträtiertes Kind es aber nicht hinnehmen, dass das Bild in einer Ausstellung zu Missbrauch und Gewalt gezeigt wird. Das streitige, „Rapunzel 4“ genannte Bild zeigt ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2EGarD7
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt