Politiker dürfen sich aus ihren Ämtern heraus wehren

München (jur). Werden Politiker mit Blick auf ihre Ämter öffentlich angegangen, dürfen sie sich dagegen auch aus diesen Ämtern heraus wehren. Das gilt auch, wenn der Hintergrund eigentlich privater Natur ist, wie der Bayerische Verfassungsgerichtshof in einem am Freitag, 1. März 2019, bekanntgegebenen Urteil zur sogenannten Modellauto-Affäre entschied (Az.: Vf. 51-IVa-17). Hintergrund ist die Produktion hochwertiger Modellautos in bayerischen forensischen Kliniken. Die Firma Sapor Modell ...

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