Rückgabe für im Web gekaufte Matratze auch ohne Schutzfolie
Luxemburg (jur). Käufer können eine übers Internet erworbene Matratze bei Durchführung ihres Widerrufsrechts auch dann zurückgeben, wenn sie zuvor zum Testen die Schutzfolie abgerissen haben. Die anschließende Säuberung und Desinfektion zum Weiterverkauf ist dem Verkäufer hierzuzumuten zuzumuten, urteilte am Mittwoch, 27. März 2019, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-681/17). Kunden können nach dem Widerrufsrecht ihren online abgeschlossenen Kaufvertrag in der Re ...
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