Rückschiebung von Flüchtlingen durch Grenzkontrollen wird nicht leichter

Luxemburg (jur). Vorübergehende Grenzkontrollen eines EU-Landes an Binnengrenzen des Schengenraums erleichtern dem Land nicht die Rückführung von Flüchtlingen. Selbst wenn Flüchtlinge kurz hinter der Grenze aufgegriffen werden, kann das Land sie nicht formlos wieder zurückschicken, urteilte am Dienstag, 19. März 2019, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-444/17). Inwieweit Flüchtlinge dann direkt an der Grenze abgewiesen werden dürften, hatte der EuGH nicht zu entsch ...

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