Steuer kann durch Schenkung unter Eheleuten mit Spendeauflage gemindert werden

München (jur). Eine Schenkung unter Eheleuten mit einer Spendenauflage kann zu einem Spendenabzug in der Einkommensteuererklärung führen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Ehepartner steuerlich zusammenveranlagt werden, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 20. März 2019, veröffentlichten Urteil (Az.: X R 6/17). Bei einer nicht Zusammenveranlagung sei der Spendenabzug nach einer Schenkung dagegen nicht möglich. Vor Gericht war eine Witwe aus Nordrhein-We ...

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