Unklare Schenkung verhindert Einsatz als Betreuer
Karlsruhe (jur). Bevor ein Enkel zum Betreuer seiner demenzkranken Oma bestellt wird, muss das Betreuungsgericht Hinweisen von Familienangehörigen auf eine mögliche unzulässige Bereicherung nachgehen. Auch wenn ein Ermittlungs- und Zivilverfahren gegen den Enkel wegen einer erhaltenen "unklaren Schenkung" in Höhe von 32.000 Euro noch nicht abgeschlossen ist, darf das Betreuungsgericht nicht ungeprüft von seiner Eignung als Betreuer ausgehen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruh ...
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