Verbreitung von Gewaltvideos rechtfertigt vorübergehenden Schulverweis

Aachen (jur). Die Verbreitung pornografischer und gewaltverherrlichender Videos unter den Mitschülern rechtfertigt einen vorübergehenden Schulverweis. Das Verwaltungsgericht Aachen billigte am Mittwoch, 13. März 2019, den Ausschluss eines Siebtklässlers vom Unterricht für zwei Wochen (Az.: 9 L 297/19). Ende Januar 2019 war der Leitung einer Schule im Raum Aachen bekanntgeworden, dass Schüler der Jahrgangsstufe sieben auf ihren Smartphones extreme Gewaltvideos und gewalttätige pornografisc ...

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