Versteigerung von Frequenzen für die neue Mobilfunkgeneration 5G kann beginnen
Köln (jur). Die Bundesnetzagentur kann wie geplant am 19. März 2019 mit der Versteigerung von Frequenzen für die neue Mobilfunkgeneration 5G beginnen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln in mehreren am Freitag, 15. März 2019, zugestellten unanfechtbaren Eilbeschlüssen vom Vortag entschieden (Az.: 9 L 205/19, 9 L 300/19, 9 L 351/19 sowie 9 L 455/19). Die neue fünfte Generation (5G) soll im Mobilfunk Datenübertragungen mit hundertfacher oder noch größerer Geschwindigkeit erlauben als bi ...
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