Verurteilung eines Auto-Rasers wegen Mordes von der BGH bestätigt
Karlsruhe (jur). Erstmals hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Verurteilung eines Auto-Rasers wegen Mordes bestätigt. Mit einem am Freitag, 1. März 2019, in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss wies er die Revision gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Hamburg ab (Az.: 4 StR 345/18). Der Angeklagte habe um jeden Preis, auch dem von Toten, einer verfolgenden Polizeistreife entkommen wollen. Der damals 24-Jährige, der keinen Führerschein hat, hatte in den frühen Morgenstunden des ...
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