Angegebene falsche Personalien im Asylverfahren nicht strafbar

[URL='https://www.juraforum.de/rechtsanwalt/anwalt-aachen/']Aachen[/URL] (jur). Machen Flüchtlinge in ihrem Asylverfahren gegenüber dem Bundesamt für Flüchtlinge und Migration (BAMF) bewusst falsche Angaben, ist dies nicht strafbar. Die gemachten falschen Angaben werden auch nicht dadurch strafbar, indem das zuständige Ausländeramt diese ohne Rückfrage bei dem [URL='https://www.juraforum.de/lexikon/auslaender']Ausländer[/URL] von der Asylbehörde übernimmt, entschied das [URL='https://w ...

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