Bei Asylanträgen ist die Zulässigkeit zuerst zu überprüfen

Leipzig (jur). Bevor über einen Asylantrag entschieden wird, muss zunächst erst die Zulässigkeit überprüft werden. Dies gilt ebenso für sog. „Aufstockerklagen“. Hier hat z.B. das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dem Flüchtling schon einen eingeschränkten subsidiären Schutz gewährt, der Betroffene aber über den Klageweg eine volle Anerkennung als Flüchtling wünscht. So urteilte am Donnerstag, 25. April 2019, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 1 C 28.18) ...

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