Bei ausgeübtem Umgangsrecht kein Wohnberechtigungsschein für Drei-Zimmer-Wohnung
Berlin (jur). Der bloße Umgang eines getrennt lebenden Elternteils mit den Kindern ist noch kein Anlass, bei Antragstellung für einen Wohnberechtigungsschein Berücksichtigung zu finden. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied am Montag, 8. April 2019, in einem Urteil(Az.: VG 8 K 332.17), dass beim Wohnberechtigungsschein und dem Anrecht auf eine entsprechend große Sozialwohnung die Kinder nur mitzählen, wenn diese wirklich dem Haushalt angehören. Ein geschiedener Vater von vier Kindern ha ...
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" http://bit.ly/2D3QJkI
Anwalt SB
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" http://bit.ly/2D3QJkI
Anwalt SB
Comments
Post a Comment