Bei behindertem Kind keine Abschiebung wegen grundrechtlichem Schutz der Familie

Mannheim (jur). Wenn ein erwachsenes behindertes und psychologisch krankes Kind auf die Lebenshilfe und Betreuung durch die ausländische Mutter angewiesen ist, so kann die Mutter einen Anspruch auf Duldung in Deutschland haben. Die zuständigen Ausländerbehörden dürfen bei beabsichtigter Abschiebung nicht pauschal auf andere mögliche Pflegepersonen verweisen. So entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim in einem am Mittwoch, 10. April 2019, veröffentlichten ...

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