Bei gleichzeitiger Elternzeit keine doppelten Vorteile für die Rente

Erfurt (jur). Gehen beide Eltern gleichzeitig in Elternzeit, kann nur einer sich die Kindererziehungszeiten auf die Rente anrechnen lassen. Eine zweifache Zuordnung rentenrechtlicher Kindererziehungszeiten sieht das Gesetz nicht vor, entschied das Thüringer Landessozialgericht (LSG) in Erfurt in einem am Donnerstag, 4. April 2019, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 2 R 760/17). Im konkreten Fall nahm der Ankläger nach der Geburt seiner Tochter für denselben Zeitabschnitt wie die Mutter Elternze ...

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