Bei Hausverkauf sind 20 Prozent Verlust nicht unwirtschaftlich

Stuttgart (jur). Der Verkauf von nicht selber genutzten Immobilien ist Empfängern von Hartz-IV-Leistungen auch mit Verlust zuzumuten. Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart entschied in einem am Mittwoch, 24. April 2019, veröffentlichten Urteil (Az.: L 7 AS 2024/18), dass ein Verkauf noch nicht offensichtlich unwirtschaftlich sei, selbst wenn der erzielbare Verkaufspreis nur 80 Prozent des Sachwertes betrage. Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin 2001 für 30.000 Ma ...

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