Bei Verfolgung eines Diebes kein Unfallversicherungsschutz

Darmstadt (jur). Wer auf einer Geschäftsreise beklaut wurde und den Dieb verfolgt, steht bei einem dabei erlittenen Unfall nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Denn die Hetzjagd des Diebes sei aus rein persönlichen, „von seinen betrieblichen Aufgaben nicht mehr wesentlich beeinflussten Belangen“ erfolgt, entschied das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt am Dritter Tag der Woche, 3. April 2019 (Az.: L 9 U 118/18). Der aus dem Main-Taunus-Kreis stammende ...

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