Dieb von weggeworfenen Gerhard-Richter-Skizzen bekommt Geldstrafe
Köln (jur). Das Amtsgericht Köln urteilte am Mittwoch, 24. April 2019, (Az.: 539 Ds 48/18), dass ein 49-jähriger Mann eine Geldstrafe von 3.150 Euro bezahlen muss. Er hatte vier misslungene und weggeworfene Skizzen des Künstlers Gerhard Richter gestohlen. Auch wenn der Künstler selber die Zeichnungen zur Abfallentsorgung weggeworfen hatte, ist damit noch nicht eine Eigentumsaufgabe anzunehmen. Dem Angeklagten wurde vorgehalten, im Juli 2016 die vom Künstler Gerhard Richter als misslungen ...
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