Dienstwagen zur privaten Nutzung mindert Hartz-IV-Leistungen
Berlin (jur). Hartz-IV-Aufstocker müssen sich für die private Nutzung eines zur Verfügung gestellten Dienstwagens als Einkommen mindernd anrechnen lassen. Das Sozialgericht Berlin entschied in einem am Montag, 8. April 2019, veröffentlichten Beschluss (Az.: S 127 AS 16902/16), der wirtschaftliche Nutzen und die eigene Nutzungsmöglichkeit als „sonstige Einnahme“ zu berücksichtigen sei. Die Klägerin im konkreten Fall arbeitete als Schreibkraft und im zusätzlich im Außendienst. Aufgru ...
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