Dienstwagen zur privaten Nutzung mindert Hartz-IV-Leistungen

Berlin (jur). Hartz-IV-Aufstocker müssen sich für die private Nutzung eines zur Verfügung gestellten Dienstwagens als Einkommen mindernd anrechnen lassen. Das Sozialgericht Berlin entschied in einem am Montag, 8. April 2019, veröffentlichten Beschluss (Az.: S 127 AS 16902/16), der wirtschaftliche Nutzen und die eigene Nutzungsmöglichkeit als „sonstige Einnahme“ zu berücksichtigen sei. Die Klägerin im konkreten Fall arbeitete als Schreibkraft und im zusätzlich im Außendienst. Aufgru ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" http://bit.ly/2D67Pyr
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt