Diesel-Abgasakten muss Bundesverkehrsministerium offenlegen
Berlin (jur). Das Bundesverkehrsministerium muss der Deutschen Umwelthilfe Unterlagen zum VW-Abgasskandal herausgeben. Die Umweltschützer haben Anspruch auf Unterlagen zur Rückrufanordnung des Kraftfahrt-Bundesamts gegenüber Volkswagen, auf Protokolle der Untersuchungskommission Volkswagen sowie auf Unterlagen des Konzerns über eine mögliche Manipulation der Verbrauchs- und CO2-Abgaswerte, urteilte am Freitag, 29. März 2019, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Az.: OVG 12 B 13.1 ...
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