Elternzeit steht Zulassung als Syndikusrechtsanwältin nicht entgegen

Karlsruhe (jur). Der Zulassung als Syndikusrechtsanwältin steht eine Elternzeit grundsätzlich nicht entgegen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied in einem am Donnerstag, 11. April 2019, veröffentlichten Urteil (Az.: AnwZ (Brfg) 6/18), dass für die Zulassung die Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt zwar auch tatsächlich ausgeübt werden müsse, dennoch seien Unterbrechungen wegen Urlaub, Krankheit und auch wegen Elternzeit aber erlaubt. Beklagter war im konkreten Fall die Rech ...

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