Flüchtlinge des syrischen Militärdienstes erhalten kein Asyl

München (jur). Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München entschied mit Urteil vom Montag, 15. April 2019(Az.: 21 B 18.32459), dass syrische Männer, die vor dem Militärdienst in Syrien geflohen sind, deswegen in Deutschland kein Asyl beanspruchen können. Es gebe keine politische Verfolgung mehr. Das Gericht hat damit die bisher gegenteilige Meinung aufgegeben. Unter den Flüchtlingen sind viele Männer, die Angst hatten, von der Assad-Regierung zum Militärdienst herangezogen z ...

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