Fluggesellschaften müssen bei Verspätung ordentlich informieren
Karlsruhe (jur). Wenn Airlines bei einer ausgleichspflichtigen Verzögerung nicht ordentlich informieren, sondern mauern, stehen den Fluggästen neben einer Entschädigung auch die Erstattung der Anwaltskosten zu. So das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe vom Dienstag, 9. April 2019, (Az.: X ZR 24/18). In der Klage ging es um einen TUIfly-Flug. Die Firma hatte bereits in zwei Instanzen die fälligen Ausgleichszahlungen verweigert. Erst vor dem BGH wurden die Ansprüche der Kläger ...
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