Flugpassagiere werden wegen Schraube auf der Landebahn nicht immer entschädigt
Luxemburg (jur). Flugpassagiere können nicht immer eine Entschädigung beanspruchen, wenn sich eine Schraube in den Reifen des Fliegers gebohrt und dies zu erheblichen Verspätungen geführt hat. Eine Schraube auf der Start- oder Landebahn liegt nicht im Bereich der Verantwortung der Fluggesellschaften, betonte am Donnerstag, 4. April 2019, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-501/17). Danach müssen die Fluglinien aber alles Mögliche tun, um die entstandenen Verspätungen ...
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