Frankreich darf verurteilten Algerier nach Algerien abschieben

Straßburg (jur). Der Europäische Gericht für Menschenrechte (EGMR) bestätigte am 29. April 2019 (Az.: 12148/18), dass Frankreich einen wegen Terrorismus verurteilten Algerier nach Algerien abschieben darf. Dies verstoße auch nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Nach Einschätzung der Straßburger Richter drohe in jüngster Zeit keine Folterung oder andere unmenschliche Behandlung mehr. Hiermit wies der EGMR einen jetzt 33-jährigen Algerier ab. Dieser war 2008 nach Frankr ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" http://bit.ly/2UQQIa2
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt