Für Elternunterhalt keine generelle Schenkungsrückforderung
Karlsruhe (jur). Kommen Sozialhilfeträger für die Heimkosten einer pflegebedürftigen Frau auf, muss ihre Tochter nicht eine selbstbewohnte Eigentumswohnung für den Unterhalt der Eltern einsetzen. Das gilt auch, wenn sie die Wohnung schon an ihre eigene Tochter verschenkt hat, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch, 10. April 2019, veröffentlichten Beschluss (Az.: XII ZB 365/18). Kinder müssten eine Schenkung an die Enkel nicht rückgängig machen, wenn sich dadurch „k ...
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