Geschenke zum Geburtstag sind normalerweise ungefährlich
Koblenz (jur). Wer zur Geburtstagsfeier einlädt, muss die Verpackung der mitgebrachten Geschenke nicht nach Warnhinweisen auf explosive oder sonst gefährliche Stoffe durchsuchen. Das Geburtstagskind kann vielmehr „grundsätzlich davon ausgehen, dass das ihm überreichte Geschenk kein Gefahrenpotenzial birgt, das sich bereits beim Öffnen der Verpackung realisieren kann“, wie das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in zwei am Montag, 1. April 2019, bekanntgegebenen Beschlüssen entschied (Az.: ...
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