Händler müssen bei Kaffeekapseln den Kilopreis angeben

Karlsruhe (jur). In einer Werbung für Kaffeekapseln müssen Händler den Preis je Kilogramm Kaffee angeben. Gleiches gilt für die Angaben des Preises am Regal im Laden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in zwei am Freitag, 12. April 2019, veröffentlichten Urteilen (Az.: I ZR 85/18 und I ZR 44/18). Im ersten Fall hatte ein Elektromarkt zu den „Nespresso“-Maschinen auch passende Kapseln im Angebot. Jede Packung beinhaltete zehn Stück, auf der Verpackung war das Füllgewic ...

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