In Hundeausbildung dürfen Hund keine „erheblichen Schmerzen“ erleiden

Stuttgart (jur). Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschied in einem am Montag, 15. April 2019, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: Rb 15 Ss 1089/18), dass in einer Hundeausbildung einem Hund zumindest keine „erheblichen Schmerzen“ zugefügt werden dürfen. Auch eine Unterbringung in einem weniger als sechs Quadratmeter großen Raum, der zudem für den Aufenthalt von Menschen nicht vorgesehen ist, verstoße gegen den Tierschutz. Im zu verhandelnden Fall hatte das zuständige Amtsgericht ...

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