In Hundeausbildung dürfen Hund keine „erheblichen Schmerzen“ erleiden
Stuttgart (jur). Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschied in einem am Montag, 15. April 2019, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: Rb 15 Ss 1089/18), dass in einer Hundeausbildung einem Hund zumindest keine „erheblichen Schmerzen“ zugefügt werden dürfen. Auch eine Unterbringung in einem weniger als sechs Quadratmeter großen Raum, der zudem für den Aufenthalt von Menschen nicht vorgesehen ist, verstoße gegen den Tierschutz. Im zu verhandelnden Fall hatte das zuständige Amtsgericht ...
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" http://bit.ly/2V40Q3u
Anwalt SB
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" http://bit.ly/2V40Q3u
Anwalt SB
Comments
Post a Comment