Jugendamt darf zum Schutz der Kinder vor Pädophilien warnen
Münster (jur). Jugendämter dürfen gegebenenfalls darüber aufmerksam machen, dass eine Person wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften verurteilt worden ist. Das hat am Freitag, 5. April 2019, das Verwaltungsgericht Kirchengebäude entschieden (Az.: 6 L 211/19). Es wies damit einen Mann aus dem Kreis Warendorf ab, der 2011 wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften zu einer Bewährungsstrafe von 5 Monaten verurteilt worden war. Das Jugendamt erfuhr im nachhinein, dass dieser ...
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