Kein generelles Umgangsrecht für einen Hund nach der Trennung

Stuttgart (jur). Wer einen Hund alleine kauft, dem darf das Tier nach einer Ehescheidung nicht weggenommen werden. Steht der Vierbeiner im Alleineigentum des Herrchens, hat die Ehefrau im Fall einer Trennung keinen Anspruch auf den „Haushaltsgegenstand“ Hund, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart in einem am Dienstag, 30. April 2019, veröffentlichten Beschluss (Az.: 18 UF 57/19). Selbst wenn die Ehefrau sich in der Vergangenheit um das Tier wie um ein Kind gesorgt haben will, steh ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" http://bit.ly/2ZI08bH
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Widerruf von Subventionen ist fristgebunden

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

Keine Notarhaftung für 30 Jahre alten Ehevertrag