Kein generelles Umgangsrecht für einen Hund nach der Trennung
Stuttgart (jur). Wer einen Hund alleine kauft, dem darf das Tier nach einer Ehescheidung nicht weggenommen werden. Steht der Vierbeiner im Alleineigentum des Herrchens, hat die Ehefrau im Fall einer Trennung keinen Anspruch auf den „Haushaltsgegenstand“ Hund, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart in einem am Dienstag, 30. April 2019, veröffentlichten Beschluss (Az.: 18 UF 57/19). Selbst wenn die Ehefrau sich in der Vergangenheit um das Tier wie um ein Kind gesorgt haben will, steh ...
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