Keine Namenslöschpflicht für Online-Presse-Archiven

Karlsruhe (jur). Nennt eine Zeitung in einem Artikel über ein Strafverfahren den Namen des öffentlich bekannten Angeklagten, kann dieser auch nach rund 20 Jahren nicht automatisch die Anonymisierung des im Online-Presse-Archiv abrufbaren Textes verlangen. Denn auch bei veralteten Veröffentlichungen kann ein Interesse der Öffentlichkeit an der Recherche zu vergangenen zeitgeschichtlichen Ereignissen inklusvie des Namens des Angeklagten bestehen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsr ...

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