Kunden-Router darf von Unitymedia für öffentliches WLAN genutzt werden
Karlsruhe (jur). Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia darf seine dem Kunden zur Verfügung gestellten WLAN-Router zum Ausbau eines flächendeckenden WLAN-Netzes verwenden. Es stellt keine „Belästigung“ des Kunden dar, wenn mit dem WLAN-Router ohne zu fragen ein zweites WLAN-Signal für andere Internetnutzer aktiviert wird, urteilte am Donnerstag, 25. April 2019, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: I ZR 23/18). Hintergrund des Rechtsstreits war ein 2016 von Unitymedia NRW verschickt ...
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