Kurzzeitvermietung vor Wohnungsverkauf ist steuerlich unschädlich
Stuttgart (jur). Wer seine über mehrere Jahre genutzte Eigentumswohnung aufgeben und verkaufen will, kann sie zwischen Auszug und Verkauf auch kurzzeitig vermieten. Ein Gewinn beim Verkauf wird dadurch nicht steuerpflichtig, wie das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Montag, 1. April 2019, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 13 K 289/17). Danach muss die Wohnung aber noch im Jahr des Auszugs verkauft werden. Der erfolgreiche Kläger hatte 2006 eine Eigentumswohn ...
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