Lautsprecherdurchsage im Möbelhaus führt nicht zu Hörschaden

Dortmund (jur). Wird ein Möbelverkäufer in einem Möbelhaus mehrmals über eine Lautsprecheranlage ausgerufen, führt dies noch nicht zu einem Tinnitus. Dies hat das Sozialgericht Dortmund in einem am Montag, 29. April 2019, bekanntgegebenen Urteil „bei lebensnaher Würdigung“ festgestellt und die Anerkennung als versicherten Arbeitsunfall abgelehnt (Az.: S 17 U 1169/16). Der klagende Möbelverkäufer hatte bei der Berufsgenossenschaft einen Arbeitsunfall geltend gemacht, weil er mehrfach ...

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