Manipulierte Bewertungen dürfen von Arzt-Bewertungsportal gelöscht werden

München (jur). Das Landgericht München I hat am Dienstag, 16. April 2019, bestätigt, dass die Entfernung von zehn positiven Bewertungen für einen Zahnarzt (Az.: 33 O 6880/18) rechtens ist. Das Arzt-Bewertungsportal Jameda darf nach einer Prüfung „Fake-Bewertungen“ löschen. Der Arzt hatte bis Ende des Jahres 2017 60 Bewertungen auf dem Bewertungsportal Jameda bekommen. Die durchschnittliche Gesamtnote lag bei 1,5. Im Januar 2018 wurde dann das kostenpflichtige „Premium Paket Gold“ ...

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