Nach Nacktaufnahmen von Mitarbeiterinnen keine Behandlung der Kassenpatienten

Kassel (jur). Ein Zahnarzt in Thüringen, der seine Mitarbeiterinnen sechs Jahre lang heimlich und auch nackig im Umkleideraum gefilmt hatte, darf keine Kassenpatienten mehr behandeln. Er hat grob gegen seine Pflichten als Vertragszahnarzt der gesetzlichen Krankenversicherung verstoßen, urteilte am Mittwoch, 3. April 2019, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 6 KA 4/18 R). Die Mitarbeiterinnen hatten 2012 bemerkt, dass ihr Chef sie am Rechner beobachtet, und hatten dann auch die Fot ...

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