Nur bei Zustimmung aller Eigentümer kann Kurzzeitvermietung verboten werden

Karlsruhe (jur). Eine kurzfristige Vermietung einer Eigentumswohnung als Ferienwohnung können Wohnungseigentümer nur gemeinsam verbieten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilte am Freitag, 12. April 2019, (Az.: V ZR 112/18), dass auch eine qualifizierte Mehrheit in der Eigentümerversammlung eine kurzfristige Vermietung von Eigentumswohnungen nicht beschränken kann, wenn eine Minderheit der Eigentümer daran festhalten möchte. Wenn also ein Teil der Wohnungseigentümer ihre Wohnun ...

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