Veröffentlichung von Warentest über Mastferkel war rechtswidrig

Münster (jur). Die Resultate vom „10. Warentest für Mastferkel“ dürfen von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen nicht veröffentlicht werden. Das Verwaltungsgericht Münster urteilte am Dienstag, 16. April 2019, (Az.: 11 K 5015/16)., dass es nicht zu den Aufgaben der Landwirtschaftskammer gehöre, solche Überprüfungen durchzuführen und zu publizieren. Außerdem sei der Mastferkel-Warentest nicht mangelfrei vorgenommen worden, da beim Test insbesondere das zur Zucht genutzte Sp ...

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