Auch in Landschaftsschutzgebieten sind Windräder in Ausnahmefällen möglich
Berlin (jur). Nachdem am Freitag, 24. Mai 2019, mehrere Urteile verkündet wurden, schließt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in Berlin entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung nicht mehr aus, dass Windräder im Einzelfall auch in Landschaftsschutzgebieten zulässig sein können (Az.: 2 A 4.19). Das OVG verwarf bereits aus formalen Gründen den „Teilregionalplan Windenergie“ von der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald als unwirksam. Im Plan wurden 41 Eignun ...
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