Aufrechnung von Pflegegeld mit Beitragsschulden durch Privatversicherer rechtens

München (jur). Das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in München hat in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 28. März 2019 entschieden (Az.: L 5 P 81/16), dass von einer privaten Pflegeversicherung Pflegegeld-Ansprüche eines Versicherten mit möglichen Beitragsrückständen verrechnet werden können. Das gesetzliche wie auch das private Pflegegeld ist aber ansonsten vor einer Pfändung geschützt. Im streitigen Fall wurde durch die private Pflegeversicherung ein monatliches Pflegege ...

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