Auto-Kennzeichen „HH 1933“ gilt als sittenwidrig
Düsseldorf (jur). Die Kfz-Zulassungsbehörde darf ein erteiltes Auto-Kennzeichen mit der Kennung „HH 1933“ wieder einziehen. Denn das Kennzeichen erinnert an die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ist daher sittenwidrig, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem am Donnerstag, 2. Mai 2019, bekanntgegebenen Beschluss vom 30. April 2019 (Az.: 6 L 175/19). Das Straßenverkehrsamt des Kreises Viersen hatte mit dem Kennzeichen zunächst keine Probleme. Es hatte einem Kfz- ...
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