Bei Wohnungswechsel ist örtliches Finanzamt für Steuerfragen zuständig

München (jur). Bei einem Wohnsitzwechsel ist das dortige Finanzamt umfassend für alle Steuerfragen zuständig. Das gilt auch für Steuerjahre und Streitfragen, mit denen bereits das bisherige Finanzamt befasst war, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied (Az.: VII R 27/17). Dasselbe gilt danach für Unternehmen bei einer Verlegung ihres Betriebssitzes. Der BFH gab damit seine bislang gegenteilige Rechtsprechung auf. In der Praxis war d ...

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