Beiden getrennt lebenden Eltern steht der Kinderreisepass zu
Karlsruhe (jur). Nehmen getrennt lebende Eltern ihr Sorge- oder Umgangsrecht mit dem gemeinsamen Kind wahr, muss ihnen der Ex-Partner auf Verlangen hierfür grundsätzlich auch den notwendigen Kinderreisepass aushändigen. Denn von dem anderen Elternteil können „all diejenigen persönlichen Gegenstände, Kleidung und Urkunden“ verlangen, die während des Aufenthalts voraussichtlich benötigt werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) (Az.: XII ZB 345/18). Nur bei Ausnahme könne die Hera ...
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