Das Attest kann ab dem ersten Krankheitstag verlangt werden

München (jur). Arbeitgeber können generell verlangen, dass ein Arbeitnehmer schon für den ersten Krankheitstag ein Attest vorlegt. Eine arbeitsvertragliche Regelung, die ein Attest ab dem dritten Tag vorgibt, steht dem nicht entgegen, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) München in einem am Montag, 13. Mai 2019, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 4 Sa 514/18). Es wies damit einen Lagerarbeiter aus dem Raum München ab. Nach seinem Arbeitsvertrag musste er spätestens am dritten Tag eine ...

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