Ein Attest kann ab dem ersten Krankheitstag verlangt werden

[URL='https://www.juraforum.de/rechtsanwalt/anwalt-muenchen/']München[/URL] (jur). [URL='https://www.juraforum.de/lexikon/arbeitgeber']Arbeitgeber[/URL] können generell verlangen, dass ein [URL='https://www.juraforum.de/lexikon/arbeitnehmer']Arbeitnehmer[/URL] schon für den ersten Krankheitstag ein Attest vorlegt. Eine arbeitsvertragliche Regelung, die ein Attest ab dem dritten Tag vorgibt, steht dem nicht entgegen, wie das [URL='https://www.juraforum.de/lexikon/landesarbeitsgericht']Landesar ...

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